Kupplungskugel für Ackerschiene bis 3.500 kg (Kugelkopf 50 mm)
Dieser robuste Kugelkopf ist das ideale Zubehörteil, um Ackerschienen oder Traktor-Heckkraftheber für den Betrieb von Pkw-Anhängern, Auto-Trailern, Verkaufs- oder Viehanhängern bis zu einer maximalen Anhängelast von 3,5 Tonnen nachzurüsten. Hergestellt aus hochfestem, geschmiedetem Qualitätsstahl hält dieser Kupplungsbolzen extremen Zug- und Stützkräften im täglichen Hof-, Forst- und Feldeinsatz problemlos stand. Die glatte, gehärtete Kugeloberfläche sorgt für minimale Reibung im Kupplungsmaul und garantiert ein absolut sicheres Manövrieren.
Dank des passgenauen Gewindebolzens lässt sich die Anhängerkupplung im Handumdrehen kraftschonends montieren. Sie eignet sich hervorragend als robustes Ersatzteil und universelles Zubehör für Ackerschienen an Traktoren, Schleppern und Kleintraktoren. Das Bauteil ist universell verwendbar und passend für Dreipunkt-Systeme und Lochleisten von Fendt, John Deere, Deutz Fahr, IHC, Case IH, New Holland, Massey Ferguson, Claas, Kubota, Steyr, Same und Iseki.
Technische Daten zu dieser Kupplungskugel:
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Maximale Anhängelast: Bis zu 3.500 kg (3,5 Tonnen) – Bauteilgeprüft
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Kugeldurchmesser: Standard 50 mm (passend für alle herkömmlichen Pkw-Anhängermäuler)
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Absatz-Durchmesser (A): 26 mm (passgenau für Ackerschienen und Lochleisten mit einer 26 mm Bohrung)
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Einbautiefe / Gewindelänge (B): 63 mm (ausreichend Länge für eine absolut sichere Verschraubung und Konterung)
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Qualität & Finish: Hochfester Spezialstahl, komplett galvanisch verzinkt für maximalen Rost- und Witterungsschutz
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Lieferumfang: 1x Kugelkopfbolzen 3.5t inklusive passender Unterlegscheibe und massiver Befestigungsmutter
Rechtlicher Hinweis zur Nutzung im Straßenverkehr:
Bitte beachten Sie, dass dieser Kugelkopf trotz seiner hohen statischen Bruchfestigkeit von 3.500 kg über keine direkte allgemeine Straßenzulassung oder ein TÜV-Teilegutachten nach der StVZO verfügt. Das Mitführen von Anhängern an der beweglichen Dreipunkt-Ackerschiene ist auf öffentlichen Straßen in Deutschland gesetzlich untersagt. Dieser Artikel ist ausschließlich für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz, den Rangierbetrieb sowie für die Nutzung auf privaten Hof- und Werksgeländen vorgesehen.